AbsolventInnen des Bachelorstudiums Fachrichtung Angewandte Linguistik verfügen über folgende Kompetenzen und Qualifikationen:
- Jeder Absolvent/Jede Absolventin beherrscht zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift fast auf dem muttersprachlichen Niveau. (Kommunikationskompetenz C1 nach CEFR)
- Jeder Absolvent/Jede Absolventin kann in drei Sprachen, d.h. in A-Sprache (Polnisch), B-Sprache (erste studierte Fremdsprache) und C-Sprache (zweite studierte Fremdsprache) übersetzen und dolmetschen,
- Jeder Absolvent/Jede Absolventin ist fähig, eine Arbeit aufzunehmen, die gute Sprachkenntnisse und Landeskundekenntnisse des jeweiligen Sprachgebietes erfordern.
- Jeder Absolvent/Jede Absolventin ist darauf vorbereitet, Grundlagenforschung in Sprach- und Literaturwissenschaft durchzuführen.
Jeder Absolvent/Jede Absolventin der Angewandten Linguistik mit dem Schwerpunkt Terminologie und Übersetzung:
- verfügt über Fachterminologie (z.B. in Wirtschaft, Jura,Technik, Medizin, Kultur, Kunst oder Literaturwissenschaft) in studierten Fremdsprachen,
- kann Fachtexte mit niedrigem oder mittelmäßigem Schwierigkeitsgrad übersetzen und dabei seine/ihre Arbeit mit auf dem Markt zugänglichen elektronischen Übersetzungstools fertigstellen,
- kennt sich in der Struktur verschiedener Arten von Wörterbüchern und in den Bildungsregeln von terminologischen Wörterbüchern aus,
- kann Äquivalente in terminologischen Wörterbüchern aussuchen und sie kritisch angehen, sowie entsprechende Medien in seiner/ihrer Übersetzungsarbeit anwenden.
AbsolventInnen mit dem abgeschlossenen Modul Fremdsprachendidaktik beginnen, sich für die Lehrtätigkeit von einer (B-oder C-Sprache) bzw. von zwei Fremdsprachen (B-und C-Sprache) vorzubereiten. Nach dem abgeschlossenen Masterstudium sind sie berechtigt, als Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Fremdsprachen zu unterrichten, gemäß der Verordnung des Kultusministeriums vom 25.07.2019 über den Ausbildungsstandard zur Vorbereitung auf die Lehrtätigkeit (Dz.U. 2019 poz. 1450).